Dimpfl und Kollgen

Fuggerstr. 16

86150 Augsburg

 

Tel. (0821) 508 77 666

Rechtsanwalt* Fachanwalt * Anwalt * Strafrecht * Strafverteidiger * Augsburg * München

Kompetenzfeld Strafrecht, Strafverteidigung

  

 

Ressortleiter: Rechtsanwalt Felix Dimpfl, Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Felix Dimpfl, Augsburg, ist Fachanwalt für Strafrecht und Vorstandsvorsitzender des Augsburger Strafverteidigervereins. Er beschäftigt sich als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig mit Strafverteidigung, Strafrecht und ist seit fast 20 Jahren auf diesem Rechtsgebiet erfolgreich tätig.

Schwerpunkt Strafrecht, Strafverteidigung

Es geht oft schneller als gedacht: Ob zu Recht oder zu Unrecht, Sie geraten ins Visier der Ermittlungsbehörden in einem Strafverfahren – beispielsweise von Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung oder Zoll.

Wird gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt, werden Sie im günstigsten Fall aufgefordert, bei der Polizei eine Aussage als Beschuldigter zu machen. Im ungünstigsten Fall kommen die Beamten ohne Vorwarnung zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz und nehmen Sie fest. Durchsuchungen oder gar Verhaftungen sind Extremsituationen im Strafrecht, die jeden Menschen überfordern.

Wir helfen Ihnen! Wir bearbeiten (Auszug):

  • Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung (z.B. Umsatzsteuerhinterziehung, Umsatzsteuerkarrussel)
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Tötungsdelikte (z.B. Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung etc.)
  • Raubstraftaten (z.B. Raub, schwerer Raub oder Erpressung etc.)
  • Drogendelikte (z.B. Besitz, Einfuhr und Handel mit Betäubungsmitteln etc.)
  • Gewaltstraftaten (z.B. einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung etc.)
  • Eigentums- und Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Erpressung, Hehlerei, Bandendiebstahl, Unterschlagung, Untreue etc.)
  • Terrorismusverfahren (z.B. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung etc.)
  • Verkehrsstraftaten (z.B. Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr etc.)
  • Sexualstrafrecht
  • Aussagedelikte (z.B. Meineid etc.)
  • Urkundenfälschung
  • Ehrdelikte (z.B. Beleidigung)
  • Hausfriedensbruch
  • Widerstand g. Vollstreckungsbeamte

und weitere Delikte des Straf- und Jugendstrafrechts.

 

Wir sind auf allen Gebieten des Strafrechts als Verteidiger tätig. Wir verteidigen Sie bei jeder Art von Straftat kompetent. Umso schwerer der Vorwurf ist, umso notwendiger ist eine effektive sofortige Strafverteidigung.

Wir vertreten Sie als Strafverteidiger in allen Verfahrensabschnitten:

  • Ermittlungsverfahren, z.B. bei Untersuchungshaft , Durchsuchung, Beschlagnahme, erkennungsdienstliche Behandlung, Überwachung der Telekommunikation
  • Hauptverfahren: Wir kämpfen erstinstanzlich für Ihr Recht und Ihre Freiheit.
  • Berufung: Wir verteidigen Sie in der zweiten Instanz.
  • Revision: Wir prüfen Urteile auf Verfahrensfehler und führen Revisionsverfahren.
  • Strafvollstreckung: Halbstrafe, Entlassung nach zwei Dritteln, Bewährungswiderruf
  • Wiederaufnahme von Verfahren

 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Strafrecht und in der Strafverteidigung. Wir kämpfen für Sie und Ihre Freiheit. Das ist ein Versprechen.

 

Ihre
Anwaltskanzlei Dimpfl und Kollegen
Felix R. H. Dimpfl

Rechtsanwalt, Diplom-Jurist (univ.)
Strafverteidiger, auch Fachanwalt für Strafrecht

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